Hans Heinrich Lammers (1879-1962)

1933 - 1945 Chef der Reichskanzlei

Hans Heinrich LammersHans Heinrich Lammers [1] wurde am 27. Mai 1879 in Lublinitz (Oberschlesien) geboren. Seine Eltern hießen Johannes Lammers (+ 1889) und Anna Hielscher (+ 1928). Hans Heinrich durchlief die evangelische Fürstenschule in Pless. Nach seinem Jurastudium in Breslau und Heidelberg erfolgte der einjährige Militärdienst, 1901 begann er sein Referendariat im preußischen Justizdienst, dann war er als Universitätsassistent tätig, promovierte im Jahre 1904 und arbeitete ein paar Monate in einer Rechtsanwaltpraxis. Nach der großen Staatsprüfung 1907 entschied er sich für den Richterberuf; er amtierte seit 1906 mehrere Jahre als Hilfsrichter beim Landgericht Breslau und wurde schließlich im Jahre 1912 Richter im Amtsgericht Beuthen in östlich-Oberschlesien (jetzt Bytom in Polen). Am 29. April 1913 heiratete er in Gleiwitz Elfriede Tepel (1894 - 1945); sie hatten 2 Töchter (1914 und 1918 geb.).

1914 meldete er sich als Kriegsfreiwilliger und wurde Reserveoffizier (Leutnant d.R.) im 4. Schlesischen Infanterieregiment, später beim 51. Infanterieregiment. 1914 erhielt er das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse. 1917 wurde er schwerverwundet und verlor dabei das linke Auge, weshalb er dann als Verwaltungsoffizier beim kaiserlichen Generalgouvernement Warschau eingesetzt wurde. Nach dem Kriege trat der Hauptmann der Reserve Lammers als Oberregierungsrat in den Dienst des Reichsinnenministeriums, Abteilung I (1921).

Am 29. Mai 1922 war er Hitler in Berlin einmal begegnet,und zwar im Nationalen Club 1919, ohne dass daraus eine Bekanntschaft oder gar eine nähere Beziehung entstanden wäre [2]. 1922 wurde er zum Ministerialrat befördert und arbeitete als Referent für Staatsund Verfassungsrecht, ab 1932 als Polizeireferent. Als überzeugter Monarchist und nationalkonservativer Beamte trat er der DNVP bei; er war auch Mitglied des Stahlhelmbundes. Er bekämpfte bei äußerlich korrekter Amtsführung  -politisch und publizistisch die Weimarer Republik, der er ablehnend gegenüber stand; er war nicht frei von antidemokratischen Gedanken, noch vom Antisemitismus seines politischen Umkreises. Wegen seiner betont nationalkonservativen Oppositionshaltung kam es zu dienstlichen Konfilkten, und es wurden ihm im Ministerium immer mehr Kompetenzen entzogen [3]. Er entfaltete eine rege wissenschaftliche und schriftstellerische Tätigkeit; nebenberuflich hielt er seit 1928 verwaltungsrechtliche Vorlesungen an der Berliner Hochschule für Politik und bei Lehrgängen verschiedener Verwaltungsakademien.

Im Jahre 1931 fand ein Disziplinarverfahren wegen seiner (übrigens: passiven) Teilnahme am Treffen von Rechtsorganisationen in Bad Harzburg [4] statt. Im Februar 1932 wurde er Mitglied der NSDAP; seine Parteimitgliedschaft war mit Wirkung vom 1. März 1932 unter der Nummer 1.01.03.55 registriert. Sein erstes politisches Auftreten für die NSDAP erfolgte am 24. September 1932, als er im Rahmen einer Veranstaltung für Beamte im preussischen Landtag vor dem Hauptredner Goebbels eine Ansprache hielt [5].

Ministerialrat Lammers wurde am 29. Januar 1933 auf Empfehlung Fricks (damals Hitlers Berater in Verwaltungsfragen) zu Hitler ins Hotel Kaiserhof gebeten. Hitler erklärte, einen Fachmann für Staatsund Verwaltungsrecht als Staatssekretär in der Reichskanzlei zu benötigen und fragte den, ihm bis dahin völlig unbekannten, Nationalkonservativen Lammers wohl Parteimitglied seit dem März 1932 -, ob dieser bereit wäre, dieses Amt zu übernehmen. Lammers stimmte zu und wurde am nächsten Tag von Hindenburg ernannt. Seine Berufung kam selbst für Kenner der politischen Szene völlig überraschend, da sein Name im Zusammenhang mit Hitler und der NSDAP bislang nie gefallen war. Er war ein erfahrener, hochqualifizierter und fachwissenschaftlich sehr anerkannter Ministerialbeamter [6].

Am 30. Januar 1933 wurde Lammers zum Staatssekretär ernannt(1933 -1945). Hitler wünschte sich einen Fachmann für Staatsund Verwaltungsrecht, der um die Regularien wusste und "das Parkett" beherrschte. In der engeren Zirkel der politischen Berater Hitlers wurde Lammers nie aufgenommem. Sein Metier betrieb er sehr effizient mit einem kleinen Stab hochqualifizierter Beamte die Größe der Reichskanzlei entsprach höchstens einer Abteilung der Ressortministerien. Hitler konnte bei Lammers immer die juristische Untermauerung fuer die Verwirklichung seiner Plaene finden. Wie die Reichskanzlei sich ihres 'Bürokrams' entledigte, das machte Hitler nichts aus; er hat während seiner Herrschaft die Diensträume dieser Kanzlei nie betreten [7].

Der neue Staatssekretär wurde im November 1933 Leiter der Reichskanzlei; ab 1937 (s.u.) im Rang eines Reichsministers (ohne Geschäftsbereich). Er war außerdem noch Mitglied der Akademie für deutsches Recht, Führer des Reichsverbandes Deutscher Verwaltungs-Akademien und Preußischer Staatsrat.

Als Chef der Reichskanzlei gehörten die formaljuristische Vorbereitung der Regierungsvorlagen, die Protokollführung in Kabinettssitzungen und Vorträge über einlaufende Vorgänge beim Regierungschef, wie auch die Personalangelegenheiten der Ministerialbürokratie zu Lammers' Aufgaben. Seit der Einstellung der Kabinettssitzungen war er auch mit der Koordination der Regierungsgeschäfte beauftragt.

Lammers war das einzige Bindeglied zwischen Hitler und den einzelnen Staatsministern. Er wurde von Hitler als Rechtsberater außerordentlich geschätzt und gewann dadurch erhebliche Macht, nicht zuletzt dadurch, dass er für Hitler bestimmte Informationen selektierte, einzelne Gesetzesentwürfe und andere Ministeranliegen präsentierte und sehr wichtig in einem Führerstaat - deren Zugang zu Hitler teilweise von kontrollierte (ausgenommen waren hochrangige Parteimitglieder wie Goebbels und andere Funktionäre mit Immediatzugang zu Hitler). Er galt in - Speers Worten - als 'Notar des Reiches'. Wenn er meinte, dass Hitler sehr mit anderen dringenden Staatsangelegenheiten beschäftigt sei, kam es vor, dass mancher in monatelanger Arbeit vorbereitete Gesetzentwurf einfach ignoriert oder auf unbestimmte Zeit verschoben wurde [8]. Er befand also über die Kabinettsreife eines Gesetzes und er entschied, welche Vorlagen auf die Tagesordnung einer Sitzung gesetzt oder im Umlaufwege verabschiedet werden sollten. Er hatte darauf zu achten, dass einerseits Hitler nur vor entscheidungsreife Fragen gestellt wurde und andererseits die Unterinstanzen im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten verblieben. Auch führte Lammers in Hitlers Abwesenheit bei Kabinettssitzungen den Vorsitz und leitete die Bewirtschaftung von dessen persönlichen Fonds.

Hitlers undiszipiniertem Arbeitsstil passte Lammers sich an; seine Vorträge bildeten bis in die Kriegsjahre die Hauptgrundlage für Hitlers Entscheidungen im staatlichen Bereich (siehe die Übersicht der Vorträge Lammers' in 'Akten der Reichskanzlei, Regierung Hitler', bis 2004 erschienene Bände II und III, weitere Bände folgen noch).

Nach 1938 änderte sich dies langsam und musste sogar er sich, noch vor dem Kriege, manchmal mit Adjutanten des Führers auseinandersetzen, um eine kurze Audienz bei Hitler zu erreichen [9]. Bei dem wechselnden Ämterpluralismus und Kompetenzstreit gelang es Lammers immer weniger, ein unerlässliches Mindestmaß an sachlich gebotener wechselseitiger Abstimmung herbeizuführen. Er hat sich in einer Mischung von Ehrgeiz und Hörigkeit bis zum Ende als treuer Diener des Führers verstanden, wobei er  immer radikale Tendenzen zu mildern suchte.

Lammers arbeitete vor dem Kriege normalerweise in Berlin, aber während der Reichsparteitage in Nürnberg und manchmal auch monatelang in Berchtesgaden-Steingass, nahe Hitlers Refugium auf dem Obersalzberg, wo 1937 sogar eine Nebenstelle der Reichskanzlei eingerichtet wurde. Während des Krieges suchte Lammers zunächst Anschluss ans Führerhauptquartier, so verblieb er im OKH-Hauptquartier Mauerwald nahe dem FHQ Wolfsschanze, Ostpreussen. In der ersten Kriegshälfte hielt er sich meist im 'Feldquartier' auf, worunter ein dem Sonderzug 'Heinrich' des Reichsführers-SS Himmler angehängter Salonwagen zu verstehen ist. Besondere Beziehungen zu Himmler entstanden dadurch nicht, obwohl Himmler immer bemüht gewesen war, mit dem Lammers einen kontinuierlichen Kontakt zu haben. Später (1941) bezog Lammers eine so genannte 'Kasseler Baracke' in der Nähe des Salonwagens.Die Leitung der in Berlin verbliebenen Dienststelle fiel dem (Unter-)Staatssekretär Kritzinger zu.

Am 1. März 1933 ließ Hitler die Reichsministerien durch Lammers auffordern [10], Gesetzesentwürfe erst nach weitest möglicher Klärung aller zwischen ihnen bestehenden Meinungsverschiedenheiten dem Kabinet tzur Entscheidung vorzulegen.

Am 29. September 1933 trat Lammers auf Anordnung Hitlers in die Allgemeine SS ein, SS-Nummer 118.401. Der konkrete Anlass dazu war banal: Da das Gefolge Hitlers durchweg Uniform trug, war es für Lammers bei öffentliche Veranstaltungen oft mit Schwierigkeiten verbunden, wenn er in Zivil zu Hitler vordringen musste. Lammers erhielt am 29. September 1933 den Rang eines Oberführers (Rang zwischen Oberst und Generalmajor), wurde am 20. April 1935 zum Brigadeführer (Generalmajor) befördert, am 30. Januar 1938 zum Gruppenführer (Generalleutnant) und am 20. April 1940 zum Obergruppenführer (General) [11]; er erhielt auch den Ehrendegen des RFSS und den Totenkopfring der SS. Seine Ernennungen betrafen reine Etiketteoder Ehrenränge, und in Kreisen der SS-Führung galt Lammers als 'reiner Uniformträger'.

Am 27. August 1934 fand in feierlicher Form die Vereidigung der Beamten der Reichskanzlei auf dem Führer und Reichskanzler statt, nachdem Lammers zuerst eine Ansprache an die versammelte Beamtenschaft hielt [12].

Am 4. September 1934 ernannte Hitler, der sich sich von inneren Verwaltungsgeschäften befreien wollte, Lammers bisher nur Staatssekretär und Leiter der Reichskanzlei - mit der Verordnung über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zum "Staatssekretär und Chef der Reichskanzlei", übernahm ihn dabei gleichzeitig in das Verzeichnis der Obersten Reichsbehörden[13].

Am 22. November 1934 übertrug Hitler dem Leiter der Reichskanzlei Lammers für den Geschäftsbereich der Reichskanzlei die Mitzeichnung der von ihm (Hitler) erlassenen Anordnungen und Verfügungen. Mit der Zeit ergab sich hieraus eine Mitzeichnung auch in solchen Fällen, in denen sie sich nicht ausdrücklich auf das Geschäftsbereich der Reichskanzlei erstreckten [14] sowie auf Gesetze, für die kein federführendes Ressort vorhanden war und deren Bearbeitung die Reichskanzlei selbst übernommen hatte (das Hitlerjugendgesetz von 1936).

Am 15. Februar 1935 bat Lammers die Reichsund Landesminister, die Statthaltern u.a. um direkte Zusendung aller persönlicher Schreiben an den Führer und Reichskanzler, da er zur Öffnung aller an den Führer gerichteten Dienstschreiben ermächtigt sei, auch solcher vertraulichen und geheimen Inhalts [15].

Am 3. Juni 1936 gestand Hitler Lammers eine Art formale Aufsicht, ihm auf seine hin Bitte verliehen, zu, die ihm gewissermaßen das Monopol für die Vorlage von Gesetzen an den Führer und Reichskanzler sicherte. Lammers gewann damit eine letzte Einflussmöglichkeit, zugespitzt gesagt ein letztinstanzliches Prüfungs- und Vortragsrecht [16].

Am 31. Januar 1937 verlieh Hitler allen Kabinettsmitgliedern, also auch Lammers, während eines Festaktes anlässlich der vierten Wiederkehr des Berufungstages des Kabinetts Hitler- das Goldene Parteiabzeichen  [17].

Am 25. Oktober 1937 wurde den Reichsministern die Entscheidung Hitlers bzgl. der Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen von den 'blutmäßigen Anforderungen' der Nürnberger Rassegesetze mitgeteilt, die künftig, soweit eine Entscheidung des Führers in Frage kam, zunächst federführend durch den Leiter der Reichskanzlei Lammers zu bearbeiten war [18].

Am 26. November 1937 ernannte Hitler aus eigenen Antrieb und völlig überraschend den bisherigen Staatssekretär und selbständigen Behördenchef Lammers zum "Reichsminister und Chef der Reichskanzlei", wodurch er eigentlich, als Reichsminister ohne Geschäftsbereich und als Chef der Reichskanzlei, der 'Geschäftsführer der Reichsregierung' wurde. Offenbar wollte Hitler damit bewirken, dass Lammers gewissermassen auf gleicher Stufe mit den übrigen Reichsministern verkehren konnte. Eigentlich war es aber ein staatsrechtlicher Widersinn: Da Lammers Chef einer Obersten Reichsbehörde war und als solcher die Geschäftsführung des Kabinetts zu versehen hatte, konnte er nicht als Minister ohne Geschäftsbereich gelten. Andererseits fehlten ihm die Sachaufgaben und inhaltlichen Zuständigkeiten eines Ressortministers [19]. Lammers war allerdings nüchtern genug, die Rangerhöhung hauptsächlich als eine Art protokollarischer Reverenz aufzufassen, denn weitere sachliche Zuständigkeiten waren an seinen Ministerrang nicht geknüpft [20].

Am 9. Dezember 1937 erfolgte der letzte reguläre Kabinettssitzung der Regierung Hitler [21], in der Gesetze beraten und verabschiedet wurden (obwohl am 5. Februar 1938 noch einmal eine rein informatorische Ministerbesprechung stattfand). Die Reichskanzlei bediente sich, schon seit 1934, in zunehmendem Umfang von Umlaufverfahren: nach schriftlicher Übermittlung eines Gesetzentwürfes konnten die Reichsminister Widerspruch einlegen, die in Ressortund Chefbesprechungen der Kanzlei geklärt wurden, wobei es nicht selten zu massiven Eingreifen Hitlers kam, der diesen Beratungen, gelegentlich durch persönliche Beteiligung, meist aber auf mündlichem Wege, die gewünschte Richtung gab. Waren dann alle strittigen Fragen geklärt, oder hatte von vornherein kein Widerspruch stattgefunden, so war das Umlaufverfahren beendet und der Gesetzentwurf wurde nun dem Reichskanzler zur Vollziehung vorgelegt. Lammers versuchte dauernd, das Reichskabinett zu reaktivieren, aber Hitler lehnte immer ab; er verbot den Ministern sogar, zu gesellschaftlichen Bierabenden zusammenzukommen!

Am 23. April 1938 ernannte Hitler in seinem politischen Testament Göring zu seinem Nachfolger im Falle seines Todes, während Hess in dessen Auftrag im Vertretungsfall die NSDAP führen soll. Es wurden zwei Urschriften der Urkunde erstellt: eine für Hitler, eine für Lammers. Göring und Keitel erhielten je eine beglaubigte Photokopie [22].

Am 2. Mai 1938 unterzeichnete Hitler sein handgeschriebenes Persönliches Testament. Vollstrecker wurde NSDAPSchatzmeister Schwarz, im Falle dessen Ablebens Reichsleiter Martin Bormann. Das Exemplar des Reichskanzleichefs Lammers schrieb vor, im Falle seines Todes sofort Bormann und Schaub zu verständigen [23].

Am 6. Juli 1939 sprach Hitler ihm anlässlich seines 40-jährigen Beamtenjubiläums persönlich die herzlichsten Glückwünsche aus und überreichte ihm das Treuedienst-Ehrenzeichen [24].

Im Juli 1939 fand eine Besprechung zwischen Hitler, Bormann, Lammers und Conti darüber statt, ob es wünschenswert, sei bei schweren Geisteskranken den Tod herbeizuführen, 'um sie von ihren Leiden zu erlösen'. Hitler beauftragte Conti, diese Frage zu überprüfen. Bouhler erreichte jedoch durch persönliche Intervention bei Hitler, dass der Auftrag ihm und Brandt übertragen wurd e[25].

Am 30. August 1939 unterzeichnete Hitler einen auf Görings Initiative und blitzschnell in ein oder zwei Stunden entworfenen Erlass über die Bildung eines Ministerrates für die Reichsverteidigung. Diesem gehörten Göring (als Vorsitzender), Hess, Keitel, Lammers und die Generalbevollmächtigten für die Reichsverwaltung und die Wirtschaft (Frick und Funk). Durch diesen Vorgang liess Hitler erkennen, dass er sich weiter von den Routinearbeiten der Reichsregierung zurückzog und sich auf die Kriegführung und Aussenpolitik zu konzentrieren gedachte. Zugleich war er bemüht, die erteilten Vollmachten so zu begrenzen, dass dieser Ministerrat seiner Kontrolle nicht entgleiten konnte. Übrigens trat der Rat auf Anregung Hitlers nach dem 15.11.1939 nicht mehr zusammen; die Rechtsetzung erfolgte weiter nur im Umlaufwege [26].

Am 17. September 1939 teilte Lammers den Reichsministern in einem Rundschreiben mit, dass er nach dem Wunsch Hitlers Vortragsanmeldungen oder Vorlagen in Streitfragen über Gesetzesentwürfe zwischen Ressortchefs vorher zu prüfen hätte. Später am Tage kündigte er an, künftig allen Ministern Verordnungsentwürfe zu Kenntnis zu bringen, damit sie diese vom Standpunkt ihres Ressorts aus prüfen könnten [27].

Zwischen dem 19. und 25. September 1939 wurden juristische und medizinische Berater, insbesondere Bormann, Lammers, Bouhler und Conti (Reichsärtzeführer), von Hitler in Zoppot zusammengerufen um die Weisung zu einem Programm für die schmerzlose Tötung unheilbarer Geisteskranken einzuleiten. Die se beinhaltet auch die Vorgabe, die wahre Todesursache den Angehörigen dabei unter keinen Umständen mitzuteilen. Die Bedenken Lammers' führten zu einer regelrechten Ausschaltung oder Umgehung der obersten Staatsbehörden. Eine Zeit vielen Diskutierens wurde am Ende Oktobers 1939 von Hitler persönlich beendet mit einem Führererlass auf privatem Briefbogen: nach menschlichem Ermessen unheilbare Kranken könnte der "Gnadentod" gewährt werden. Dieser "Euthanasiebefehl" wurde von Hitler auf den 1. September 1939 rückdatiert . Der 'Erlass' entspracht nicht einmal der Form, die für Führererlasse üblich war Lammers war darin auch nicht einbezogen worden und wurde nur einem beschränkten Personenkreis zur Kenntnis gebracht. Er war die einzige "Rechtsgrundlage" für die anlaufende Tötungen [28].

Am 17. Oktober 1939 erfolgte ein Gespräch Hitlers mit Keitel, in dem es um die künftige Gestaltung der polnischen Verhältnisse zu Deutschland ging. Auch Himmler, Hans Frank, Forster, Greiser, Hess, Lammers und Stuckart waren dabei anwesend. Hitler offenbarte die Grundzüge seines brutalen Weltanschauungskrieg eines harten Volkstumskampfes: Polen war als Arbeiterquelle und als mögliches Aufmarschgebiet für Deutschland im Falle einer Auseinandersetzung mit der Sowjetunion zu betrachten; der polnische Bevölkerung sollten nur geringe Lebensmöglichkeiten gegeben werden. Die Durchführung dieser drakonischen Pläne gestattete keine gesetzliche Bindungen. [29].

Lammers wurde am 30. November 1939 mit der Geschäftsführung im Ministerrat für die Reichsverteidigung betraut (Vorsitzender war Göring). Verordnungen dieses Rates wurden von Göring, Innenminister Frick und Lammers unterzeichnet und mussten nicht den Weg über Hitlers Schreibtisch gehen, wie es bei gewöhnlichen Gesetzen der Fall war [30].

Am 29. Januar 1940 unterzeichnete Hitler ein Gesetz über die Zuständigkeit des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei Lammers zur Beglaubigung der Unterschrift des Führers [31].

Am 20. Februar 1940 teilte Lammers in einem Rundschreiben mit, Hitler hätte sich zu einer engeren Fassung der Kompetenzen des Ministerrates für die Reichsverteidigung entschlossen. Der Führer hielte es für zweckmäßig, der Reichsregierung gewisse gesetzgeberische Aufgaben vorzubehalten; dadurch wurden die Kompetenzen des Ministerrates auf eilige und kriegswichtige Regelungen beschränkt. Das Verordnungsrecht des Ministerrates gegenüber dem Gesetzgebungsrecht der Reichsregierung und die Rechtsetzungsbefugnis wurde abgegrenzt, und es wurde festgelegt, dass der Ministerrat sich auf die Rechtsetzung beschränken müsse, die unmittelbar mit der Reichsverteidigung in Zusammenhang stand, besonders in Zeiten, in denen Hitler sich nicht in seinem Führerhauptquartier aufhielt [32].

Bald nach Kriegsbeginn aber wurde im übermächtigen militärischen Alltag durch den Aufstieg Bormanns, besonders nach dessen Ernennung zum Leiter der Parteikanzlei am 12. Mai 1941, der Einfluss Lammers' stark beschnitten und schließlich wurde er durch Intrigen Bormanns zunehmend ausgegrenzt.

Am 25. September 1940 erfolgten Besprechungen Hitlers mit Bürckel, Robert Wagner, Lammers, Bormann und Stuckart. Hitler betonte, dass erst an die Einführung des Reichsrechts in den neuen Westgebieten zu denken wäre, wenn dort ähnliche Verhältnisse geschaffen worden wären wie im Altreich, also nach einer längeren Übergangsperiode. Für Polen wäre ein besonderes Strafrecht zu schaffen, inklusive Prügelstrafe [33].

Am 16. Juli 1941 hatte Hitler eine Besprechung mit Rosenberg, Bormann, Lammers, Göring und Keitel, in der es um die Festlegung der hitlerschen Besatzungspolitik Russlands ging: erstens beherrschen, zweitens verwalten, drittens ausbeuten, Erschiessungen und Deportationen mit einkalkuliert. Übrigens legte Hitler unmissverständlich dar, dass er völkerrechtlich und verfassungspolitisch eine verschleierte Zielsetzung betreiben wollte. Nach außen ordnen und sichern; eine zivile Verwaltungsorganisation sollte abschirmen und tarnen (Aufgabe Lammers), aber die geplante Ausbeutung nie stören [34].

Am 16. Januar 1942 wurde in einer von Lammers und Bormann unterzeichneten Durchführungsverordnung zum Führererlass vom 12/5 1941 über die Stellung des Leiters der Parteikanzlei (Bormann), die bis dahin durch diese Dienststelle erworbenen Beteiligungsrechte Bormanns an der Gesetzgebung, einschliesslich Durchführungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen, noch einmal detailliert festgeschrieben. Die Verordnung, von Bormann und Lammers unterzeichnet, sicherte vor allem das Monopol für die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung [35].

Am 25. Januar 1942 kam eine Koordinierung von Stillegungsund Vereinfachungsmaßnahmen in der Verwaltung als weitere Aufgabe der Reichskanzlei dazu, die, aufgrund eines nicht-veröffentlichten Führererlasses, von Lammers nach seinem diesbezüglichen Vortrag bei Hitler, persönlich in enger Anlehnung an den Wortlaut ihrer Unterredung niedergeschrieben wurde. Der Erlass räumte dem Chef der Reichskanzlei eine allgemeine Kontrollbefugniss über die entsprechenden Maßnahmen der obersten Reichsbehörden ein. Lammers hatte sich wahrscheinlich zur Übernahme dieser ihm an sich unerwünschten! Exekutivfunktionen entschlossen, um die Einsetzung eines Reichskommissars zu verhindern [36].

Am 11. März 1942 teilte Hitler Lammers mit, er lege Wert darauf, dass eine Gewähr dafür gegeben sei,  die aus Parteikreisen an ihn persönlich gerichteten Briefe den Weg über die Kanzlei des Führers (also via Bouhler) zu gehen haben. Lammers konnte dies später noch beschränken auf die an den Führer persönlich gerichteten Schreiben, aus denen hervorging, dass eine Bearbeitung durch die Partei erwünscht war. Er drängte damit noch Bouhler praktisch aus der gemeinsamen Brieföffnungsstelle [37].

Das gelang ihm mit Bormann aber nicht mehr; dieser hatte fast täglich Zugang zu Hitler und Lammers konnte nur durch Bormann und mit dessem Zustimmung bei Hitler vorzusprechen.

Am 26. April 1942 hatte Hitler eine Besprechung mit Lammers über ein geplantes Vollmachtsgesetz (siehe unten). Lammers hielt zunächst eine bloße Akklamation des Reichstags für ausreichend, nach Hitlers Missbilligung schlug er dann vor, die Vollmachten durch einen Reichstagsbeschluss ausdrücklich zu bestätigen. Innerhalb von zwei Stunden wurde dann der Redetext und der Beschluss von Lammers formuliert [38]. Um 15 Uhr hielt Hitler in der Kroll-Oper seine Rede vor der 6. (und letzten) Sitzung des Reichstages, diese endete um 16.24 Uhr. Das von Hitler vorgelegte Vollmachtgesetz wurde angenommen. Auf Vorschlag Görings wurde Hitler nach seiner von heftigen Ausfällen gegen die Justiz strotzenden "Brüllrede" durch einen Beschluss des Großdeutschen Reichstages zum Obersten Gerichtsherrn bestellt, der nicht mehr an bestehende Rechtsvorschriften gebunden war und ohne Beachtung irgendwelcher Formvorschriften oder Verfahrensregeln handeln konnte [39].

Am 24. Juni 1942 informierte Lammers die obersten Reichsbehörden, den preußischen Ministerpräsidenten, die Landesregierungen und die Reichsstatthalter darüber, dass Entscheidungen Hitlers der immer völlig freie Hand haben wollte - hinsichtlich des militärischen Bereichs allein durch Keitel, bezüglich der Partei nur durch Bormann und 'im Übrigen' nur durch Lammers zu übermitteln waren [40]. Dieses stellte eine deutliche Beschränkung seines Machtbereiches dar. Dennoch konnte Hitler sich immer auf Lammers verlassen; Widerstandshandlungen kamen für ihn zu keinem Zeitpunkt in Frage.

Im Jahr 1942 hatte Lammers noch insgesamt 39 Begegnungen mit Hitler. Davon waren 5 allgemeine Empfänge oder Essenseinladungen, 9 Vorträge dauerten eine Stunde oder länger, 10 mehr als eine halbe Stunde, 12 weniger als eine halbe Stunde, in 3 Fällen ist die Dauer nicht feststellbar [41].

Am 25. Dezember 1942 erteilte Hitler Bormann den Befehl, radikale Maßnahmen zu ergreifen um Personal für die Front und Rüstung aufzubringen und diese schleunigst mit der Reichskanzlei (Lammers) zu koordinieren [42].

Im Jahre 1942 hatte Lammers laut seiner Aussage im Nürnberger Prozes 1946 - in einem Vortrag bei Hitler diesen gefragt, wie es sich stehe mit der Endlösung der Judenfrage. Hitler habe geantwortet, er hätte Himmler einen Auftrag zur Evakuierung erteilt; er wünsche aber im Krieg keinen Vortrag mehr über die Judenfrage. Lammers habe sich damit zunächst beruhigt. Später, 1942 wie 1943, hatte Lammers sich mit derselben Frage zuerst an Himmler, dann wieder an Hitler gewandt, aber er war wieder beruhigt worden, es gäbe nur die Evakuierung aller Juden, keine Vernichtung [43]. Lammers hat nach dem Kriege immer verneint, die Wirklichkeit der Endlösung gekannt zu haben, wahrscheinlich eine von ihm selbst aufgestellte beschönigende Nachkriegsbehauptung. Es ist nicht anzunehmen, dass er vom Holocaust gar nichts gewusst hatte: Zu viele Schriftstücke passierten seinen Tisch, zu viele antijüdische Gesetze und Verordnungen hatte er (mit)unterzeichnet.

Am 13. Januar 1943 unterschrieb Hitler mit nur geringen Korrekturen einen Erlass betr. "Einsatz und Aufgaben der Reichsverteidigung", über den umfassenden Einsatz für Aufgaben der Reichsverteidigung. Gleichzeitig sollte ein Ausschuss zur Prüfung und Bewachung geschaffen werden, dies aber noch ohne die Namen der Mitglieder des noch zu gründenden Dreierausschuss für den "totalen Krieg" hinzuzufügen (später dazu ernannt: Keitel, Bormann, Lammers geschäftsführend - und Goebbels). Lammers hatte die Stellungnahme der anderen Mitglieder herbeizuführen und legte Termine und Tagesordnungen fest. Eine wirksame Exekutive aber fehlte [44].

Am 17. Februar 1943 erliess Lammers den sogenannten Stopp-Erlass, nach dem der fortschreitenden Ausweitung der Stellenpläne und Beförderungen Einhalt geboten wurde: ein schlagkräftiges und dauerhaft wirksames Instrument zur Eindämmung krebsartiger Ämterwucherungen [45]. Sogar ein Vorstoß Bormanns zur Aufhebung des Erlasses schlug fehl.

Der 12. April 1943 gab es eine entscheidende Zäsur in dem Verhältnis Lammers-Bormann, als Bormann von Hitler den offiziellen Titel "Sekretär des Führers" bekam. Dadurch war aber weder eine neue Dienststelle geschaffen, noch waren neue Zuständigkeiten entstanden, lediglich wurde klargestellt, dass Bormann neben den Kanzleiangelegenheiten - die Sonderaufträge des Führers erledigte. Bormann beanspruchte damit auch das Recht, sich in alle den Führer betreffende Angelegenheiten einzumischen und vor allem den Zugang zu Hitler offiziell zu kontrollieren. Er konnte sich jetzt grundsätzlich für alles, was Hitler als Staatsoberhaupt, als Oberbefehlshaber der Wehrmacht und als Führer der NSDAP anging, zuständig fühlen und damit in die bisherige Domäne der Reichskanzlei einbrechen [46].

Am 8 Mai 1943 sah sich Lammers gezwungen, in einem von Bormann mitformulierten Schreiben an die Obersten Reichsbehörden mitzuteilen, die Reichskanzlei sei nicht (mehr) die einzige offizielle Kontaktbrücke zwischen 'Staat' und Führer. Die Reichskanzlei hatte mit diesem Schreiben ihre Stellung als 'Überministerium' aufgeben müssen [47].

Am 17. Juni 1943 schlossen Bormann (als Chef der Parteikanzlei) und Lammers (als Chef der Reichskanzlei) einen Pakt: Bormann gestand es Lammers zu, seinen Führervorträgen in Regierungsangelegenheiten beizuwohnen. Es war für Lammers der einzige Weg, in den langen Zwischenräumen zwischen den Führervorträgen etwas zu erreichen [48]. Seine Immediat-Vorträge bei Hitler fanden nur noch in Gegenwart Bormanns statt.

Am 14. September 1943 gab Lammers im Rahmen der Reglementierung der Führergesetzgebung (wieder einmal) bekannt, dass Hitler um Entscheidungen erst angegangen werden wollte, wenn zuvor alle Beteiligten abschließend gehört waren. War ein Einvernehmen nicht zu erzielen, so wäre dem Führer die Sachlage aus dem zivilen staatlichen Bereich nur durch den Reichskanzleichef Lammers, nicht durch den Beteiligten, vorzutragen. Aufgrund dieses Vortrages würde der Führer entscheiden, ob und welche der Beteiligten er hören wollte und wie sonst zu erfahren wäre. Bei Angelegenheiten, die sich gleichzeitig auf den Sektor des States, der Wehrmacht und der Partei auswirken, wurde ein gemeinsamer Vortrag Lammers/Keitels/Bormanns festgeschrieben. So hatte sich der Führerstaat vorübergehend von einer Reichsregierung in einem Regiment der Kanzleien eingewandelt [49]. Bei Verordnungen, Erlassen und Anordnungen Hitlers mit Auswirkungen auf den Parteisektor war die Mitzeichung Bormanns als Leiter der Parteikanzlei notwendig, ebenso dessen Beteiligung an Vorträgen bei Hitler über den den Parteisektor berührende Angelegenheiten [50]. Mit Lammers und Keitel prüfte also Bormann seit 1943 alle Hitler zur Unterzeichnung vorzulegender Befehle vor und erklärte sie für unbedenklich.

Vom Januar bis September 1943 fanden 18 Begegnungen zwischen Lammers und Hitler statt; nur 3 davon in Form mehrstündiger Vorträge. Die machtpolitische Stellung Lammers' sank seit Sommer '43 immer weiter ab, weil ihm die Möglichkeit des alleinigen Immediatsvortrages beim Führer immer seltener eingeräumt wurde und stattdessen Bormann diesen Platz besetzt hielt [51].

Im November 1944 wurden in Berlin die Neue Reichskanzlei und Lammers' Dienstwohnung (von der Heydtstrasse im Tiergarten-Süd-Viertel) ausgebombt; er zog sich in sein Jagdhaus Schorfheide, nordöstlich von Berlin, zurück [52].

Am 1. April 1944 unterzeichnete Hitler einen nicht zu veröffentlichen Führererlass über die Beteiligung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei (Lammers) bei der Vorbereitungen von Entscheidungen des Führers. Alle Gesetzentwürfe sollten schon während der ersten Vorarbeiten Lammers zur Kenntnis gebracht werden; wie weit er sich bei den weiteren Arbeiten einschaltete, bliebe seinem pflichtgemäßen Ermessen überlassen. Die Tätigkeit der Reichskanzlei beschränkte sich aber ausdrücklich nur auf den zivilen Staatsbereich [53].

Am 27. Mai 1944 gratulierte Hitler persönlich Lammers zu dessem 65. Geburtstag; er schenkte ihm sein gemietetes Forsthaus auf der Schorfheide und versprach eine steuerfreie Dotation ad 600.000 RM die entsprechende Urkunde unterzeichnete Hitler dann selber [54].

Am 24. September 1944 erfolgt die letzte wirkliche Besprechung Hitlers mit Lammers, der später nur noch gelegentlich bei Hitler zum Empfang eines Auftrages oder zur Vorlage einer eiligen Unterschriftsache war [55]. Im ganzen Jahr 1944 war es Lammers nur 16 Mal gelungen, mit Hitler zu sprechen; nur 7 Mal konnte er dabei mehr als ein Thema zur Sprache bringen [56].

Am 21. Oktober 1944 musste Lammers definitiv sein Feldquartier in Hitlers Nähe aufgeben; er fühlte sich jetzt vom Führer und dessen Hauptquartier völlig abgehängt [57].

Am 1. Januar 1945 beklagte sich Lammers schriftlich bei Bormann, dass er seit dem 24. September 1944 nicht mehr bei Hitler vorgelassen worden war; überdies war Bormann gemeinsamen Besprechungen ausgewichen, er war telefonisch nicht erreichbar und Vieles blieb unerledigt. Lammers bat Bormann, ihm zum Vortrag bei Hitler Gelegenheit zu verschaffen. Bormann versprach am 5. Januar, er würde Hitler so rasch wie möglich darüber befragen [58].

Am 27. März 1945 meldete Lammers sich zur Vorlegung von Unterschriftssachen zum letzten Mal; Hitler schickte ihn wegen seines hohen Blutdrucks (de facto ein Nervenzusammenbruch) in den Genesungsurlaub nach Berchtesgaden [59]. Im April 1945 setzte Lammers sich von Berlin in die Zweigstelle der Reichskanzlei in Bischofswiese bei Berchtesgaden ab.

Seine Unterstützung des Göringtelegramms vom 23. April 1945 [60] (Lammers war vorher von Koller konsultiert worden) führte zur Entscheidung Hitlers misstrauisch und den Verdacht von Verbindungen Lammers mit Göring hegend ihn zu verhaften. Auf Bormanns Funkbefehl geschah dies durch die SS. Kurz vor seiner Erschießung wurde er von amerikanischen Truppen gefangengenommen. In den Wirren nach dem Waffenstillstand verlor Lammers eine Tochter und seine Ehefrau durch deren Freitod.

Am 8. und 9. April 1946 war Lammers Zeuge im großen Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher (siehe in IMG Bd. XI). Am 11. April 1949 wurde Lammers im sogenannten 'Wilhelmstrassenprozess' (Fall 11) vom 4. Alliierten Militärgericht zu zwanzig Jahren Gefängnis (beginnend am 11. Mai 1945) wegen Verbrechen gegen den Frieden und Kriegsverbrechen (antijüdischen Maßnahmen) verurteilt; die von ihm formulierte nVerordnungen ergaben dazu den Beweis [61].

Am 31. Januar 1951 wurde diese Strafe vom amerikanischen Hohen Kommissar McCloy auf zehn Jahren begrenzt; am 16. Dezember 1951 wurde er begnadigt und aus dem Gefängnis in Landsberg/Lech entlassen. Am 4. Januar 1962 starb er im Alter von 83 Jahren in Düsseldorf.

Autor: Hubert Beckers / Niederlande

 

Literatur

Akten der Parteikanzlei der NSDAP; Rekonstruktion eines verlorengegangenen Bestandes; Band 1-4. Bearbeitet von Helmut Heiber. München/Wien 1983 f.

Akten der Reichskanzlei: die Regierung Hitler. Band I-... (in 2004 erschienen bis einschließlich 1936). Boppard 1983ff.

Peter Diehl-Thiele: Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner inneren Staatsverwaltung 1933-1945. München 1969

Max Domarus: Hitler. Reden und Proklamationen, kommentiert von einem deutschen Zeitgenossen. Zwei Bände. Neustadt 1963

Georg Franz-Willing: Die Reichskanzlei 1933-1945; Rolle und Bedeutung unter der Regierung Hitler. Tübingen 1984

Klaus Hohlfeld (Bearb.): Dokumente der Deutschen Politik und Geschichte von 1848 bis zur Gegenwart. Band IV: Die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur 1933-1945. Aufbau und Entwicklung 1933-1938. Berlin o.J.

Peter Hubert: Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933-1945. Düsseldorf 1992

Peter Hüttenberger: Die Gauleiter; Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP. Stuttgart 1965

Der Prozess gegen die Hauptverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof Nürnberg, vom 14. November 1945 1. Oktober 1946. 21 Doppelbände, reprint. München 1976

Ian Kershaw: Hitler 1889-1936. Stuttgart 1998 und Hitler 1936-1945. Stuttgart 2000

Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter; Führung der Partei und Kontrolle des Staatsapparates durch den Stab Hess und die Partei-Kanzlei Bormanns. München 1992

Martin Moll (Hrsg): "Führer-Erlasse" 1939-1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkriegs schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Stuttgart 1997

Ingo von Münch (Hrsg): Gesetze des NS-Staates; Dokumente eines Unrechtsystems. Paderborn 19943.

Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg. Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939-1945. Stuttgart 1989

Dieter Rebentisch: Hitlers Reichskanzlei zwischen Politik und Verwaltung. In: Rebentisch/Teppe Verwaltung S. 65-99

Dieter Rebentisch & Karl Teppe (Hrsg): Verwaltung contra Menschenführung im Staat Hitlers. Studien zum politisch-administrativen System. Göttingen 1986

G. Sudholt (Hrsg): Adolf Hitlers drei Testamente. Ein Zeitdokument. Leoni am Starnberger See o.J.

Gerd R. Ueberschär und Winfried Vogel: Dienen und verdienen. Hitlers Geschenke an seine Eliten. Frankfurt/M 1999

Gerhard L. Weinberg: Hitlers private Testament of May 2, 1938. In: JMH 1955 S. 415-419

Siehe auch die Literaturangaben zu Personen in Anmerkung 1.

 

Anmerkungen

[1]/  Personalangaben bez. Lammers finden sich in:

Benz/Graml (Hrsg): Biographisches Lexikon zur Weimarer Republik. München 1988: S. 198/99.

Benz/Graml/Weiss (Hrsg): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. München 1997: S. 676 und S. 856.

Joachimsthaler: Hitlers Ende; Legenden und Dokumente. München 1995: S. 476 in Nt. 36.

Neue Deutsche Biographie Bd. 13; S. 449/50; Berlin 1982.

Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg, Wiesbaden 1989: S. 48-53 und a.a.O.

Weiss (Hrsg): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich. Frankfurt/Main 1998: S 288.

Wistrich: Wer war wer im Dritten Reich ? Ein biographisches Lexikon. Anhänger, Mitläufer, Gegner aus Politik, Wirtschaft, Militär, Kunst und Wissenschaft. Frankfurt/M. 1987: S. 216.

Zentner/Bedürftig: Das grosse Lexikon des Dritten Reiches. Augsburg 1993: S. 341.

Siehe auch die Aussagen Lammers' im Nürnberger Prozes IMG Bd. XI und im Trial of War Criminals before the Nuremberg Military Tribunal; the 'Ministries Case', volumes XII-XIV' sowie bei Suchmachine 'www.google.de' das Stichwort "Hans Heinrich Lammers".

Eine Biographie Lammers' gibt es leider (noch immer) nicht.

[2]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 48 in Nt. 79, eine Stelle im Wilhelmstrassenprozess (S. 25588) zitierend.

[3]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 48-53 und Rebentisch Reichskanzlei S. 65ff.

[4]/ Am 11. Oktober 1931 wurde in Harzburg ein Bündnis geschlossen zwischen NSDAP, DNVP und anderen Rechtsorganisationen, die so genannte 'Harzburger Front': siehe Zentner/Bedürftig Lex.Dritten Reiches S. 239 und Benz/Graml/Weiss Enz.Nat.soz. S. 502.

[5]/ Goebbels erwähnt in seinem Tagebuch zwar seine Rede vor den Beamten im überfüllten Preußischen Herrenhaus ('gut in Form; grosser Erfolg'), nennt aber Lammers nicht. Siehe Goebbels-TB Bd. 2/II, S. 370.

[6]/  Siehe Franz-Willing Reichskanzlei S. 16 und 18; Rebentisch Führerstaat S. 48 und S. 50 in Nt. 87.

[7]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXVI-XXVII und Rebentisch Reichskanzlei S. 75/6.

[8]/ Siehe ein typisches Beispiel dazu in Moll Führererlasse, Einführung S. 25.

[9]/ So die Schreiben Lammers an die Adjudantur des Führers vom 21. und 25. Oktober 1938, in denen er fast flehentlich um Vermittlung eines Vortragtermins bat: siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXV in Nt. 70.

[10]/  Siehe Akten der Reichskanzlei (ARK), Reg.Hitler Bd. I-1, S. XVII und S. 156 Nt. 29; auch Rebentisch Führerstaat S. 37/1.

[11]/  Siehe Rebentisch Führerstaat S. 51; Rebentisch Reichskanzlei S. 72.

[12]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. I-2 Dok. 384, S. 1391/92.

[13]/  Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II/2, Nr. 45, S. 1021; Rebentisch Führerstaat S. 53.

[14]/  Siehe Erlasstext in ARK-Reg.Hitler Bd. II/1 Dok. 44 Anlage, S. 177/78. Siehe auch Rebentisch Führerstaat S. 385; und in ARK-Reg.Hitler Bd. II/2, Nr. 159, S. 1046.

[15]/  Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 Dok. 96, S. 366.

[16]/  Siehe Rebentisch Führerstaat S. 54 und Nt. 97; Rebentisch/Teppe Verwaltung S. 84/5 und Nt. 72.

[17]/ Siehe IMG Bd. XXI, Dok. 2964-PS, S. 415/16.

[18]/  Siehe Akten Parteikanzlei Bd. II-3 Regest 31590, S. 180.

[19]/  Siehe Rebentisch Führerstaat S. 54; Rebentisch Reichskanzlei S. 74; Franz-Willing Reichskanzlei S. 82 und 105.

[20]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XVII-XXVIII.

[21]/ Siehe Franz-Willing Reichskanzlei S. 83; ARK Reg.Hitler Bd. I/1, S. XXI Nt. 24; Goebbels-Tagebuch Bd. I/5, S. 44.

[22]/  Siehe Akten Parteikanzlei Bd. I-1 Regest 12604, S. 304; auch in Hubert Unif.Reichtag S. 167; Irving Göring S. 219 und Nt.

[23]/  Siehe Weinberg Private Testament S. 417/19; Sudholt Test. S. 15-31; Maser Briefe/Not. S. 157/67; Speer Erinn. S. 118.

[24]/ Siehe Domarus Reden/Proklamationen Bd. II, S. 1216.

[25]/ Siehe Noakes Bouhler S. 227; Smelser Elite Bd. II S. 46.

[26]/ Siehe IMG Bd. XXIX, Dok. 2018-PS, S. 238/39; Schulthess 1939 S. 162; auch in Rebentisch Führerstaat S. 117/32; Hubert Unif.Reichstag S. 161/63.

[27]/  Siehe IMG Bd. XXVII, Dok. 1141-PS, S. 25/7; auch Rebentisch Führerstaat S. 87 und 125.

[28]/ Siehe IMG Bd. XXVI, Dok. 640-PS, S. 169; Gruchmann Justiz S. 502; Moll Führer-Erlasse Dok. 1, S. 89. Auch Noakes Bouhler S. 229; Rebentisch Führerstaat S. 430; Klee Euthanasie.

[29]/ Siehe IMG Bd. XXVI S., Dok. 864-PS, 377/83; Halder KTB Bd. 1 S. 107f; auch in Broszat NS Polenpol. S. 22 (mit Fehlern) und 30; Krausnick Mörder S. 202/03; Wagner GQM S. 144; Umbreit in DR2WK Bd. 5/1, S. 40f; Rebentisch Führerstaat S. 169, 172f und 298.

[30]/  Aber Hitler behielt sich seine Macht vor: Er konnte sich jederzeit über die Gremium hinwegsetzen. Seine Machtbefugnisse waren an den Rat delegiert, nicht von ihm übernommen.

[31]/ Siehe Moll Führer-Erlasse S. 110.

[32]/  Siehe Rebentisch Führerstaat S. 128 und 130.

[33]/ Siehe Hüttenberger Gauleiter S. 149 f; Longerich Stellvertreter S. 228 end 229; Rebentisch Führerstaat S. 210 und 251; Kettenacker CdZ S. 406/07; Böhme Waffenstillst. S. 265/66.

[34]/ Siehe ADAP Serie D Bd. XIII-1, Dok. 114, S. 127/31; IMG Bd. XXXVIII, Dok. 221-L, S. 86/4; auch Dallin Herrschaft S. 87, 123, 201, 207, 215, 243, 266f.; Breitman Architect Genocide S. 181/83 und S. 293 Nt. 59; Kershaw Hitler Bd. 2, S. 548/49.

[35]/ Siehe Hohlfeld Dok.Dt.Pol./Gesch. Bd. V, Nr. 145, S. 361/62; Akten Parteikanzlei Bd. I-1 Regest 15537, S. 651; auch Longerich Stellvertreter S. 74 und S. 151; Rebentisch Führerstaat S. 377 und 445.

[36]/ Siehe Moll Führererlasse Nr. 141, S. 231/33; Rebentisch Führerstaat S. 463/69; Rebentisch Reichskanzlei S. 93.

[37]/ Siehe Noakes Bouhler S. 233f; Smelser Elite Bd. II S. 48.

[38]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 420.

[39]/ Siehe Münch Gesetze, Dok.9, S. 36/7; Absolon Wehrmacht Bd. VI S. 172/73; Hirsch u.a. RVJ im NS, S. 507/10. Auch Gruchmann RT-Beschluss passim; Rebentisch Führerstaat S. 418/20; Hubert Unif.Reichstag S. 188/92 (siehe Kapitel 5.4 passim).

[40]/ Siehe Hubert Unif.Reichstag S. 192.

[41]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 95 Nt. 105.

[42]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 475.

[43]/ Siehe die Lammers-Aussagen in Intern.Milit.Gerechtshof Bd. XI, S. 61/4 und in Trial War Criminals Bd. XIII, S. 415/24.

[44]/ Siehe Moll Führer-Erlasse Dok. 222, S. 311/13; Rebentisch Führerstaat S. 476 und 479; Rebentisch Reichskanzlei S. 93/5.

[45]/ Siehe Rebentisch Führerstaat S. 486/87.

[46]/ Siehe Moll Führer-Erlasse Dok. 242, S. 332; auch Longerich Stellvertreter S. 165/74; Rebentisch Führerstaat S. 459/63; Diehl-Thiele Partei/Staat S. 256/57; APK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXV.

[47]/ Siehe Diehl-Thiele Partei/Staat S. 256.

[48]/ Siehe Rebentisch Reichskanzlei S. 98 und Nt. 114.

[49]/ Siehe Rebentisch Verwaltung S. 462f.

[50]/ Siehe Akten Parteikanzlei Bd. I-1 in Regest 17241, S. 886.

[51]/ Siehe Rebentisch Reichskanzlei S. 95.

[52]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXV in Nt. 74.

[53]/ Siehe Franz-Willing Reichskanzlei S. 122/24; Akten Parteikanzlei Bd. I-1 Regest 17595, S. 935; Moll Führer-Erlasse Dok. 315, S. 405; auch in Rebentisch Führerstaat S. 392.

[54]/ Siehe Ueberschär/Vogel (ver)dienen Dok. 25/d, S. 235 und die Seiten 131/33, 188 und 232/36; Heiber Rückseite S. 377; Moll Führer-Erlasse S. 37 in Nt. 176; Akten Parteikanzlei Bd. I-1 Regest 17676, S. 947. Zu allen Bemühungen Lammers' mit den Hitlerdotationen siehe Ueberschär/Vogel (Ver)dienen passim.

[55]/ Siehe Franz-Willing Reichskanzlei S. 118; Rebentisch Führerstaat S. 426.

[56]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXV.

[57]/ Siehe ARK-Reg.Hitler Bd. II-1 S. XXVI.

[58]/  Siehe IMG Bd. XXXV, Dok. 753-D, S. 494/00ff; Diehl-Thiele Partei/Staat S. 257; APK I-2 Regest 18266, S. 1028; Rebentisch Führerstaat S. 426; Longerich Stellvertreter S. 171/72.

[59]/  Siehe Franz-Willing Reichskanzlei S. 118; Irving Göring S. 457.

[60]/ Göring war der Meinung, dass Hitler de facto zurückgetreten war, telegrafierte Hitler über seine eventuelle Übernahme der Reichsführung. Er betrachte sich als Nachfolger des Führers ab dem 23. April 22 Uhr, falls von Hitler keine entgegengesetzte Antwort erfolge. Hitler, zuerst apathisch, lässt dann auf Drängen Bormanns in schärfster Form um 21 Uhr zurücktelegrafieren: er verbiete jeden Schritt in der angedeuteten Richtung. Er unterzeichnet eeinen Befehl, in Form eines Funkspruches an Göring, betr. der Außerkraftsetzung des Nachfolge-Erlasses vom 29. Juni 1941. Er sei in vollem Besitz seiner Handlungsfreiheit und verbiete jede weitere Massnahme. Das Vorgehen Görings sei Hochverrat am Nationalsozialismus und am Führer, er sei der Todesstrafes schuldig! Aber im Hinblick auf frühere Leistungen und Dienste könne davon abgesehen werden, falls Göring sofort von allen seinen Ämtern zurücktrete: er habe nur mit Ja oder Nein zu antworten. Siehe Boog Luftw.Führung S. 534/36, auch Nt. 218; KTB-OKW Bd. IV-2, S. 1456; Joachimsthaler Hitlers Ende S. 162; Moll Führer-Erlasse Dok. 404, S. 494; SPIEGEL-Artikel 1966/3 S. 32/3.

[61]/ Siehe Trial War Criminals 'Ministries Case' in Bd. XIV, S. 865/67.